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   BGH, 13.02.2001 - 4 StR 562/00   

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https://dejure.org/2001,3711
BGH, 13.02.2001 - 4 StR 562/00 (https://dejure.org/2001,3711)
BGH, Entscheidung vom 13.02.2001 - 4 StR 562/00 (https://dejure.org/2001,3711)
BGH, Entscheidung vom 13. Februar 2001 - 4 StR 562/00 (https://dejure.org/2001,3711)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Mord - Raub mit Todesfolge - Schuldschwere - Revision - Besonders schwere Schuld - Verminderung der Steuerungsfähigkeit

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 4; ; StPO § 349 Abs. 2; ; StGB § 21; ; StGB § 46 Abs. 1

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 57 a Abs. 1 Nr. 2
    Kriterien für die Prüfung der Schuldschwere

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 2003, 18
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 22.11.1994 - GSSt 2/94

    Feststellung der besonderen Schwere der Schuld nach StGB § 57a Abs. 1 Satz 1 Nr.

    Auszug aus BGH, 13.02.2001 - 4 StR 562/00
    Es hat aber zu prüfen, ob der Tatrichter alle maßgeblichen Umstände bedacht und rechtsfehlerfrei abgewogen hat (vgl. BGHSt - GS - 40, 360, 370).
  • BGH, 20.08.1996 - 4 StR 361/96

    Feststellung der besonderen Schwere der Schuld bei Mord aus niedrigen

    Auszug aus BGH, 13.02.2001 - 4 StR 562/00
    Die Gewichtung der Schuldschwere ist entsprechend den Regeln zu ermitteln, die für die Strafzumessungsschuld im Sinne des § 46 Abs. 1 StGB gelten (BGHSt 42, 226, 228 f.; vgl. auch Lackner/Kühl StGB 23. Aufl. § 57a Rdn. 3 b m.w.N.).
  • BGH, 28.04.1988 - 4 StR 33/88

    Zurückverweisung einer verbundenen Strafsache gegen Erwachsene und Jugendliche

    Auszug aus BGH, 13.02.2001 - 4 StR 562/00
    Da das Verfahren sich nur noch gegen einen Erwachsenen richtet, verweist der Senat die Sache an eine als Schwurgericht zuständige Strafkammer zurück (vgl. BGHSt 35, 267).
  • BGH, 10.02.1999 - 3 StR 460/98

    Beweiswürdigung; Beweisantrag (Fehlende Eignung bei Polygraph);

    Auszug aus BGH, 13.02.2001 - 4 StR 562/00
    Das Landgericht hat bei seiner Entscheidung nur auf eine tragfähige Erwägung ausdrücklich abgestellt, und zwar darauf, daß der Angeklagte "schon zum zweiten Mal an einer Tat beteiligt (war), bei der aufgrund brutaler Einwirkung ein Mensch zu Tode kam" (UA 25; vgl. BGH, Urteil vom 10. Februar 1999 - 3 StR 460/98; insoweit in NStZ-RR 2000, 35, 37 nicht abgedruckt).
  • BGH, 12.01.1999 - 1 StR 622/98

    Mordmerkmale; Verdeckungsabsicht; Niedrige Beweggründe; Besondere Schwere der

    Auszug aus BGH, 13.02.2001 - 4 StR 562/00
    Zudem hat er darüber, ob die weiteren Überlegungen, auf die das Landgericht die besondere Schuldschwere noch stützt, auch für sich genommen das gefundene Ergebnis tragen könnten, nicht zu befinden, da er die vom Tatrichter vorzunehmende Gesamtwürdigung nicht durch eine eigene ersetzen kann (vgl. BGH NStZ 1999, 243 m.w. N.).
  • BGH, 23.05.2000 - 1 StR 193/00

    Feststellung der besonderen Schuldschwere

    Auszug aus BGH, 13.02.2001 - 4 StR 562/00
    Daher darf auch in diesem Zusammenhang fehlende Reue weder einem die Tat leugnenden Angeklagten nachteilig angelastet werden (BGH StV 1993, 639) noch einem solchen, der versucht, sie in einem wesentlich milderen Licht darzustellen (BGH, Beschluß vom 23. Mai 2000 - 1 StR 193/00).
  • BGH, 11.08.1993 - 2 StR 384/93

    Feststellung der besonderen Schwere der Schuld in den Urteilsgründen, nicht aber

    Auszug aus BGH, 13.02.2001 - 4 StR 562/00
    Daher darf auch in diesem Zusammenhang fehlende Reue weder einem die Tat leugnenden Angeklagten nachteilig angelastet werden (BGH StV 1993, 639) noch einem solchen, der versucht, sie in einem wesentlich milderen Licht darzustellen (BGH, Beschluß vom 23. Mai 2000 - 1 StR 193/00).
  • BGH, 09.08.2001 - 1 StR 295/01

    Besondere Schwere der Schuld (Gesamtwürdigung; Umstände von besonderem Gewicht

    Auch hätte die Strafkammer bedenken müssen, daß die Aussage das Verteidigungsvorbringen des Angeklagten untermauern sollte, er sei von dem auf sein ehewidriges Verhalten gestützten Scheidungsverlangen seiner Ehefrau überrascht und dadurch zu einer Affekttat hingerissen worden (vgl. zur Bewertung von Verteidigungsverhalten bei § 57a StGB BGH, Beschl. vom 23. Mai 2000 - 1 StR 193/00 - und Beschl. vom 13. Februar 2001 - 4 StR 562/00 -).
  • BGH, 06.09.2001 - 3 StR 283/01

    Strafzumessung; Unzulässige Strafschärfung auf Grund von zulässigem

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes darf ein Prozessverhalten, das sich im Rahmen einer zulässigen Verteidigungsstrategie hält (BGH, Beschluss vom 23. Mai 2000 - 1 StR 193/00), dem Angeklagten nicht strafschärfend angelastet werden, weil dadurch sein Recht, sich zu verteidigen, mittelbar in Frage gestellt werde (BGH wistra 1988, 303; BGH, Beschluss vom 13. Februar 2001 - 4 StR 562/00).
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